Dienstag, 10. Dezember 2024 - KW 50
JurAgentur - Nachrichtenagentur für Gerichtsentscheidungen
Gesellschafter: Frank Leth und Martin Wortmann
Ludwig-Erhard-Straße 12< br />
34131 Kassel
Tel: 0561 / 3168897
Fax: 0561 / 313487
E-Mail-Adressen:
Abonnement: abo@juragentur.de
Redaktion: redaktion@juragentur.de
Allgemeines: info@juragentur.de
USt-ID Nr.: DE271008112
– im Folgenden „JurAgentur" genannt –
a) Alle Leistungen und Angebote von JurAgentur erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die JurAgentur mit seinen Vertragspartnern (nachfolgend „Kunden“ genannt) über die von ihr angebotenen Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Leistungen oder Angebote an den Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
b) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn JurAgentur ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn JurAgentur auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
c) Das Angebot von JurAgentur richtet sich nicht an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, sondern ausschließlich an gewerbliche Kunden, d.h. natürliche oder juristische Personen oder Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln, sowie an juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliches Sondervermögen.
Vertragsgegenstand ist die Bereitstellung von Nachrichten über Gerichtsentscheidungen, insbesondere Entscheidungen deutscher Gerichte, der EU-Gerichte und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte durch JurAgentur.
Die Nachrichten werden den Kunden zunächst tagesaktuell per E-Mail an die bei Vertragsschluss vom Kunden genannten Adressen übersandt.
Darüber hinaus sind alle Meldungen spätestens am Folgetag nach 24 Stunden über die passwortgeschützte Internetseite der JurAgentur abrufbar.
Zusätzlich zu den Nachrichten veröffentlicht JurAgentur eine regelmäßig aktualisierte Vorschau mit den wichtigsten bekannten Terminen. JurAgentur ist nicht verpflichtet, zu jedem angekündigten Termin eine Meldung zu liefern.
Im Abonnement können entweder sämtliche Meldungen von JurAgentur aus den Themenbereichen „Arbeit“ und „Gesundheit und Soziales“ bezogen werden (Vollabonnement) oder Meldungen von einem ausgewählten Themenbereich.
Den vollständigen – verbindlichen - Leistungskatalog und die dazugehörigen Angebote entnehmen Sie dem aktuellen Internetangebot von JurAgentur.
Die Anmeldung erfolgt schriftlich per E-Mail (abo@juragentur.de) oder per Post . Ein Vertrag über die Nutzung der Dienstleistungen von JurAgentur kommt zustande, wenn JurAgentur die Anmeldung bestätigt (Angebot) und danach der Kunde seine Anmeldung per E-Mail an JurAgentur verifiziert hat (Annahme).
Die Freischaltung zum Angebot der JurAgentur erfolgt im Falle der Vertragsannahme umgehend, spätestens binnen drei Tagen.
Nach Freischaltung können Kunden JurAgentur einmalig für einen Monat kostenlos und unverbindlich nutzen. Dieses Probe-Abonnement läuft automatisch aus, eine Kündigung ist nicht erforderlich.
JurAgentur ist darauf angewiesen, einen Missbrauch durch mehrfache kostenlose Probe-Anmeldungen zu verhindern. Wegen des hohen Datenschutzstandards bei JurAgentur kann in Einzelfällen hierfür eine Überprüfung notwendig sein. Wir werden Sie dann auffordern, einen Klarnamen, eine Anschrift oder eine Festnetz-Telefonnummer anzugeben. Diese Angaben dienen nur der Überprüfung und werden dann nicht dauerhaft gespeichert. Wenn Sie die für die Überprüfung notwendigen Angaben nicht machen, kann JurAgentur ihr Probeabonnement sperren.
Nach Ende des Probe-Abonnements ist die weitere Nutzung der JurAgentur kostenpflichtig. Hierfür ist eine erneute kurze Anmeldung per E-Mail notwendig. Der Vertragsschluss erfolgt gemäß Absatz a) dieser Bestimmung.
Soweit im Nutzungsvertrag nichts Abweichendes geregelt ist, gelten für Beginn, Laufzeit und Beendigung von Nutzungsverträgen die folgenden Bestimmungen:
Der Vertrag über ein Probe-Abonnement kann jederzeit mit sofortiger Wirkung gekündigt werden.
Die Mindestlaufzeit des regulären Bezahlabonnement-Vertrags beträgt drei Kalendermonate. Der Vertrag kann von beiden Seiten mit einer Kündigungsfrist von einem Monat jeweils zum Monatsende gekündigt werden.
Das Recht jeder Partei zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Bei Beendigung des Vertrags ist JurAgentur berechtigt, den Zugang des Kunden zu der Online-Datenbank zu sperren.
Für die unter § 2 beschriebenen Leistungen erhält JurAgentur das vereinbarte Honorar. Die aktuelle Preisliste ist auf den Internetseiten der JurAgentur einsehbar. Der vereinbarte Preis versteht sich netto, zuzüglich sieben Prozent Mehrwertsteuer. Die Nutzungsrechte nach § 8 erwirbt der Kunde erst mit der vollständigen Bezahlung des Honorars.
Gerichten, Richterinnen und Richtern sowie Behörden bietet JurAgentur auf Anfrage ein stark vergünstigtes Abonnement ohne Nutzungsrechte an.
Es gilt die im Zeitpunkt der Auftragserteilung jeweils gültige Preisliste, Änderungen bleiben vorbehalten. JurAgentur kann seine Preise mit einer Frist von drei Monaten anpassen. Bei einer Erhöhung besteht ein Sonderkündigungsrecht des Kunden mit einer Frist von einem Monat zum angekündigten Termin.
Der Kunde erhält mit Beginn des Abonnements eine Dauerrechnung. Zusätzlich erhält er eine Übersicht über die jeweils im Kalenderjahr gezahlten Beträge.
Das Honorar ist im Voraus, jeweils zum dritten Werktag eines Monats fällig. Der Kunde kommt bei Nichtbegleichung des Honorars 30 Kalendertage nach Fälligkeit in Verzug.
Gerät der Kunde mit seiner Zahlungspflicht in Verzug, behält JurAgentur es sich vor, ihn von der Nutzung des Service' bis zum Zahlungseingang zu sperren oder den Kunden von der Nutzung des Service' dauerhaft auszuschließen. Bei einem Zahlungsverzug von mehr als drei Monaten ist JurAgentur berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Die vertraglichen Verpflichtungen des Kunden bis zum Zeitpunkt der Kündigung bleiben davon unberührt.
a) Einwendungen gegen Rechnungen von JurAgentur müssen schriftlich innerhalb von sechs Wochen nach Abbuchung der beanstandeten Kosten oder nach Erhalt der beanstandeten Rechnung vorgebracht werden. Hiernach gelten die abgebuchten oder in Rechnung gestellten Kosten als genehmigt. Gesetzliche Ansprüche des Nutzers bleiben bei begründeten Einwendungen nach Fristablauf unberührt.
b) Im Falle einer berechtigten Einwendung wird dem Kunden wahlweise der zu Unrecht erhobene Betrag erstattet bzw. die Rechnung storniert.
c) Unwesentliche Beeinträchtigungen des Dienstes nach § 15 dieser AGB berechtigen nicht zu einer Einwendung.
a) Der Kunde kann Mängel der gelieferten und vorgehaltenen Texte nur zeitnah rügen. Unterlässt der Kunde die unverzügliche Mängelrüge, so gilt die erbrachte Leistung als mangelfrei erbracht.
b) Bei von JurAgentur zu vertretender ungenügender Wiedergabequalität der übersandten Materialien ist die Haftung auf Nacherfüllung beschränkt. Sollte die Nacherfüllung aufgrund eines von JurAgentur zu vertretenden Umstandes fehlschlagen, hat der Kunde die Wahl, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Bei Nachholung in angemessener und für den Kunden zumutbarer Zeit nach Beseitigung der Störung bleibt der Vergütungsanspruch von JurAgentur bestehen.
JurAgentur überträgt ihren Kunden folgende Nutzungsrechte an den übermittelten und vorgehaltenen Texten:
Die Online-Datenbank umfasst Altmeldungen bis 2. November 2022. Sie steht Bestandskunden zur Recherche frei; eine darüber hinausgehende Nutzung bedarf der Zustimmung durch JurAgentur.
Die Terminvorschau dient allein der internen Nutzung und Planung für die Kunden. Die Weitergabe der Terminvorschau an Dritte oder die Information von Wettbewerbern (insbesondere von Nachrichtenagenturen sowie rechtlichen Online-Informationsdiensten und -portalen) über einzelne Termine ist unzulässig.
Die nachstehend beschriebenen Rechte gelten für alle während der Abonnementszeit bezogenen Meldungen. Werden Meldungen entsprechend den nachfolgenden Bedingungen an Dritte weitergegeben, so haben diese keine eigenen Nutzungsrechte; der Weiterverkauf von Texten der JurAgentur ist ausdrücklich untersagt.
Aus Wettbewerbsgründen kann JurAgentur die elektronische Nutzung der Meldungen, insbesondere für den Internetauftritt des Kunden, erst zeitlich verzögert zulassen. Im Einzelnen gilt Folgendes:
Kunden können die Meldungen von JurAgentur frei zur eigenen Information nutzen, auch im Intranet. Ebenso unbeschränkt sind die Nutzungsrechte für Funk- und Fernsehbeiträge sowie für dem Kunden zuzurechnende Printmedien, einschließlich Kunden- und Mitgliederzeitungen. Für Rundfunkanstalten gelten diese Nutzungsrechte jeweils je Sender. Bei anderen Medienkunden (§ 9 a) ist das Nutzungsrecht auf jeweils eine Vollredaktion beschränkt.
Auch im Internet dürfen Meldungen in der Regel sofort veröffentlicht werden, sofern nichts anderes bestimmt ist. JurAgentur behält sich aber vor, für eine Meldung eine Sperrfrist festzusetzen. Diese wird dann in der jeweils einzelnen Meldung genannt.
Auch von solchen Einzel-Sperrfristen sind Rundfunk und Printmedien unter folgenden Voraussetzungen ausgenommen:
Außerhalb von Newslettern ist der Versand nur an Kunden und/oder Mitglieder des Kunden zulässig. Von im Einzelfall festgelegten Sperrfristen (siehe Abs. b) ausgenommen sind Newsletter, die in einem festen Turnus nicht öfter als einmal pro Woche erscheinen.
Über die Nutzungsrechte nach den Absätzen a) bis c) hinaus dürfen Kunden Meldungen und Informationen aus den Meldungen von JurAgentur nicht ohne Zustimmung an Dritte weitergeben. Das gilt insbesondere für Wettbewerber wie Nachrichtenagenturen und rechtliche Informationsdienste. Kunden dürfen Wettbewerber frühestens am Folgetag nach dem Versand informieren, dass ihnen eine bestimmte Meldung von JurAgentur vorliegt.
Für Ausnahmen oder in Grenzfällen können Kunden jederzeit um Genehmigung anfragen. Die gewünschte Nutzung ist formlos per E-Mail ausreichend konkret zu beschreiben. JurAgentur wird einer abweichenden Nutzung insbesondere dann zustimmen, wenn der Kunde sicherstellt, dass Meldungen von JurAgentur erst mit ausreichender zeitlicher Verzögerung an Wettbewerber von JurAgentur (Insbesondere Nachrichtenagenturen und rechtliche Informationsdienste) gelangen können.
Bei Medienkunden, ausgenommen Rundfunk, gilt das Abonnement nur für jeweils eine Vollredaktion. Wollen Medienkunden, ausgenommen Rundfunk, JurAgentur in mehreren eigenständigen Redaktionen nutzen, müssen sie JurAgentur hierfür jeweils einzeln abonnieren.
Nachrichtenagenturen und ihre – auch freien – Mitarbeiter sowie rechtliche Informationsdienste, rechtliche Online-Portale und Datenbanken und deren – auch freie – Mitarbeiter sind vom Abonnement ausgeschlossen. JurAgentur behält sich Ausnahmen mit ergänzenden Sondervereinbarungen vor.
Alle Inhalte des gelieferten Materials und der Meldungsdatenbank sowie alle anderen Texte und Bilder des JurAgentur-Onlineportals sind urheberrechtlich geschützt.
Die Übertragung von Rechten an dem gelieferten und vorgehaltenen Material bleibt JurAgentur vorbehalten.
Nach Ablauf des Vertrages bleibt die Verwendung der während der Abonnementszeit bezogenen oder genutzten Meldungen als internes Archivmaterial gestattet.
Der Kunde hat seinen Zugang zum Online-Portal der JurAgentur vor jedem unbefugten Zugriff zu schützen. Der Kunde stellt sicher, dass sein Benutzername und sein Passwort geheim gehalten und Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Der Kunde hat die Weitergabe von Datenbankinhalten an Dritte zu unterlassen.
Sofern ein objektiv begründeter Verdacht besteht, dass ein Zugang zum Online-Portal der JurAgentur missbräuchlich genutzt wird, wird JurAgentur den Kunden darüber informieren. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, sein Zugangspasswort zu ändern. Alternativ darf JurAgentur ein neues Passwort auch zuweisen.
Sofern ein objektiv begründeter Verdacht besteht, dass der Kunde gegen die Nutzungsregeln nach den §§ 8 bis 11 verstößt oder verstoßen hat, ist JurAgentur berechtigt, das Benutzer-Konto des Kunden bis zur Klärung der Angelegenheit zu sperren. Die Forderung von Schadenersatz nach § 13 und/oder einer Vertragsstrafe nach § 14 bleiben davon unberührt. Erweist sich der Verdacht als offensichtlich unbegründet, wird JurAgentur den Abonnenten umgehend frei schalten; JurAgentur erstattet dann den Abonnementspreis für die gesperrte Zeit, mindestens für einen Monat.
JurAgentur kann jedes Abonnement fristlos kündigen, wenn der objektiv begründete Verdacht auf eine missbräuchliche Nutzung besteht. Das gilt auch dann, wenn sich der Verdacht nicht sicher bestätigt und deshalb kein Schadenersatz und keine Vertragsstrafe nach den §§ 13 und 14 zu zahlen sind.
Wird JurAgentur entgegen dem Ausschluss von Wettbewerbern nach § 9 Absatz b) ohne entsprechende Sondervereinbarung abonniert oder gibt ein Kunde Meldungen oder Inhalte von Meldungen entgegen der Regelungen des § 8 weiter, so haftet der Kunde für sämtliche der JurAgentur durch das vertragswidrige Verhalten des Abonnenten entstandenen Schäden.
Unabhängig von einer möglichen Schadenersatzpflicht nach § 13 ist bei einem Verstoß gegen die Regelungen der §§ 8 bis 10 eine Vertragsstrafe zu zahlen. Diese beträgt
JurAgentur verpflichtet sich zur journalistischen Sorgfalt.
JurAgentur bemüht sich, alle Meldungen technisch erfolgreich zu übermitteln und gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen einen dem Stand der Technik entsprechenden Versand. Alle Verpflichtungen der JurAgentur sind erfüllt, wenn die zu versendenden Materialien entsprechend der jeweiligen Versandart versendet worden sind.
Die Gewährleistung gilt nicht für unwesentliche Beeinträchtigungen. Eine unwesentliche Beeinträchtigung liegt insbesondere vor, wenn der Zeitraum, in dem der Nutzer den kostenpflichtigen Dienst nicht in Anspruch nehmen kann, zwei volle Tage nicht überschreitet.
Bei einem Ausfall des Dienstes über einen erheblichen Zeitraum (mehr als 24 Stunden fortlaufend oder addiert innerhalb von 30 Tagen) entfällt die Zahlungspflicht des Kunden anteilig für den Zeitraum des Ausfalles.
a) Eine Haftung von JurAgentur auf Schadenersatz, insbesondere wegen Verzugs, Nichterfüllung, Schlechterfüllung oder unerlaubter Handlung, besteht nur bei Verletzung der in diesen AGB beschriebenen Kardinalpflichten, auf deren Erfüllung der Auftraggeber in besonderem Maße vertrauen darf. Der Haftungsausschluss gilt nicht für die Fälle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit oder für eine Haftung wegen zugesicherter Eigenschaften.
b) Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen, die keine leitenden Angestellten sind, haftet JurAgentur nur in Höhe der typischerweise vorhersehbaren Schäden. Gleiches gilt bei Haftung für einfache Fahrlässigkeit.
c) Die Höhe des Schadensbetrags, für welchen JurAgentur haftet, begrenzt sich auf den vom Kunden zu zahlenden Abonnementpreis für ein Jahr.
d) Außer im Falle von Vorsatz oder der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit ist eine Haftung für mittelbare Schäden, zum Beispiel für entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparungen, ausgeschlossen.
JurAgentur wird die übermittelten Daten aus dem Vertragsverhältnis nach § 28 Bundesdatenschutzgesetz zum Zwecke der Datenverarbeitung speichern und die Daten, soweit für die Vertragserfüllung erforderlich, Dritten übermitteln.
JurAgentur gibt auf Wunsch des Kunden jederzeit Auskunft über die gespeicherten Daten. Diese Auskunft kann auf Verlangen des Kunden auch elektronisch erteilt werden. Einzelheiten lesen Sie in unserer Datenschutzerklärung .
Änderungen und Ergänzungen der AGB werden dem Kunden einen Monat vor deren Wirksamwerden per E-Mail sowie auf der Homepage der JurAgentur mitgeteilt. Sie werden zum Vertragsinhalt, sofern der Kunde nicht binnen längstens 14 Tagen schriftlich widerspricht. Im Fall des Widerspruchs kann der Kunde den Vertrag zum Tag des Inkrafttretens und danach fristlos kündigen, sofern JurAgentur an der Änderung festhält.
a) Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen JurAgentur und dem Kunden ist nach unserer Wahl Kassel oder der Sitz des Kunden. Für Klagen gegen JurAgentur ist Kassel ausschließlicher Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.
b) Die Beziehungen zwischen JurAgentur und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG) gilt nicht, auch nicht entsprechend.
c) Soweit der Vertrag oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.