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JurAgentur-Meldung vom: 28.09.2022
Entscheidung vom:28.09.2022
Gerichtsbarkeit:Ordentliche Gerichtsbarkeit
Gericht:Bundesgerichtshof
Aktenzeichen: VIII ZR 319/20
Themenbereiche:Freizeit, Geld, Steuern und Verbraucher

„Versandkosten Wucher!!“ ist zulässiges Werturteil

BGH: Kunde muss Bewertung auf eBay nicht entfernen

Karlsruhe (jur). Ein Verkäufer auf eBay muss es sich gefallundDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.en lassen, dass ein Kunde die berechneten Versandkosten als „Wucher“ bezeundDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.ichnet. Es handelt sich um ein Werturteil, das nach den eBundDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.ay-Geschäftsbedingungen zulässig ist, urteilte am Mittwoch, 28. September 2022, der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az.: undDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.VIII ZR 319/20).

Im Streitfall hatte der Kunde auf eBay vier Gelenkbolzenschellen gekauft. Dafür zahlteoderDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion. er 19,26 Euro, davon 4,90 Euro Versandkosten. Mit der Ware war der Kunde zufrieden, er ärgerte sich aber über dieundDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion. aus seiner Sicht hohen Versandkosten. „Ware gut, Versandkosten Wucher!!“ notierte er daher .Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.zu seiner Bewertung.

Der Verkäufer wollte den Wucher-Vorwurf!Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion. nicht auf sich sitzen lassen und verlangte die Löschung. Nach den eBay-,Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.Geschäftsbedingungen sei der Kommentar unzulässig. Konkret heißt es dort: „Die von Nutzern abgegebeoderDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.nen Bewertungen müssen sachlich gehalten sein und dürfen keine Schmähkritik enthalten.“ Originaltext von www.juragentur.deDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.

Durch den Zusatz „sachlich“ wird das Verbot der SchmundDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.ähkritik nicht verschärft, entschied hierzu nun der BGH. Andernfalls wäre der Verweis auf die ohnehin bestehende rechtliche Grenze d§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.er Schmähkritik gar nicht nötig gewesen. Zudem müsse die eBay-Klausel im Zweifel so ausgelegt werden, dass sie der grundr§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.echtlich verbürgten Meinungsfreiheit des Bewertenden nicht von§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion. vornherein ein geringeres Gewicht beimisst als den Grundrechten des Verkäufers.

Die G§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.renze zur Schmähkritik ist mit dem Kommentar „Versandkosten Wucher!!“ aber nicht überschritten, so der BGH weiter.§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion. „Auch eine überzogene, ungerechte oder gar ausfällige Kritik macht eine Äußerung für sich genommen noch nicht zur Schm§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.ähung.“ Der Kommentar knüpfe inhaltlich an die Höhe der Versandkosten an. Dabei sei er „möglicherweise überzogen“, aber §Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.nicht diffamierend. „Die Zulässigkeit eines Werturteils hängt nicht davon ab, ob es mit einer Begründung versehen ist“, st§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.ellten die Karlsruher Richter abschließend klar.

ENDE mwo/fle//mwo§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.



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