• Gerichtsentscheidungen in
    verständlicher Sprache
  • Interessante Meldungen
    tagesaktuell per E-Mail
  • Alle Gerichtszweige
  • Meldungsdatenbank im Internet
  • Terminvorschau und Lexikon

Freitag, 04. September 2026 - KW 36

Kundenlogin

 
HIER REGISTRIERENZugangsdaten vergessen

JurAgentur

# Systemfehler Probeabo # Kostenloses Probeabo bitte per E-Mail bestellen # Mail an: abo@juragentur.de
zurückdrucken
JurAgentur-Meldung vom: 28.09.2022
Entscheidung vom:28.09.2022
Gerichtsbarkeit:Ordentliche Gerichtsbarkeit
Gericht:Bundesgerichtshof
Aktenzeichen: VIII ZR 319/20
Themenbereiche:Freizeit, Geld, Steuern und Verbraucher

„Versandkosten Wucher!!“ ist zulässiges Werturteil

BGH: Kunde muss Bewertung auf eBay nicht entfernen

Karlsruhe (jur). Ein Verkäufer auf eBay muss es sich gefallen lassen, dass ein Kunde die bereundDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.chneten Versandkosten als „Wucher“ bezeichnet. Es handelt sich um ein Werturteil, das nach den eBay-GeschäftsbedingundDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.ungen zulässig ist, urteilte am Mittwoch, 28. September 2022, der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az.: VIII ZR undDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.319/20).

Im Streitfall hatte der Kunde auf eBay vier Gelenkbolzenschellen gekauft. Dafür zahlte er 19,26 Euro, davon 4,90 undDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.Euro Versandkosten. Mit der Ware war der Kunde zufrieden, er ärgerte sich aoderDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.ber über die aus seiner Sicht hohen Versandkosten. „Ware gut, Versandkosten Wucher!!“ notierte er daher zu seinerundDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion. Bewertung.

Der Verkäufer wollte den Wucher-Vorwurf nicht auf sich sitzen .Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.lassen und verlangte die Löschung. Nach den eBay-Geschäftsbedingungen sei der Kommentar unzulässig. Konkret heißt es d!Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.ort: „Die von Nutzern abgegebenen Bewertungen müssen sachlich gehalten sein und dürfen keine Schmähkritik enthalten.“

Durch den Zusatz „sachlich“,Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion. wird das Verbot der Schmähkritik nicht verschärft, entschied hierzu nun der BGH. Andernfalls wäre der Verweis auf die ohnehin besoderDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.tehende rechtliche Grenze der Schmähkritik gar nicht nötig gewesen. Zudem müsse die eBay-Klausel im Zweifel so ausgelOriginaltext von www.juragentur.deDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.egt werden, dass sie der grundrechtlich verbürgten Meinungsfreiheit des Bewertenden nicht von vornherein ein geringeres GeundDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.wicht beimisst als den Grundrechten des Verkäufers.

Die Grenze zur Schmähkritik ist mit dem Kommen§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.tar „Versandkosten Wucher!!“ aber nicht überschritten, so der BGH weiter. „Auch eine überzogene, ungerecht§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.e oder gar ausfällige Kritik macht eine Äußerung für sich genommen noch nicht zur Schmähung.“ Der Kommentar knüpfe inhaltlich an die Höhe de§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.r Versandkosten an. Dabei sei er „möglicherweise überzogen“, aber nicht diffamierend. „Die Zuläss§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.igkeit eines Werturteils hängt nicht davon ab, ob es mit einer Begründung vers§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.ehen ist“, stellten die Karlsruher Richter abschließend klar.

ENDE mwo/fle//mwo§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.



© JurAgentur