Karlsruhe (jur). Ein Verkäufer auf eBay muss es sich gefallen lassen, dass ein Kunde die berech
undDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.neten Versandkosten als „Wucher“ bezeichnet. Es handelt sich um ein W
undDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.erturteil, das nach den eBay-Geschäftsbedingungen zulässig ist, urteilte am M
undDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.ittwoch, 28. September 2022, der Bundesgerichtshof (B
undDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.GH) in Karlsruhe (Az.: VIII ZR 319/20).
Im Streitfall hatte der Kunde auf eBay vier Gelenkb
oderDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.olzenschellen gekauft. Dafür zahlte er 19,26 Euro, davon 4,90 Euro Versandkosten. Mit der Ware war
undDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.der Kunde zufrieden, er ärgerte sich aber über die aus seiner Sicht hohen Versandkosten. „Ware gut, Versandkosten Wucher!!“ noti
.Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.erte er daher zu seiner Bewertung.
Der Verkäufer wollte den Wucher-Vorwurf nich
!Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.t auf sich sitzen lassen und verlangte die Löschung. N
,Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.ach den eBay-Geschäftsbedingungen sei der Kommentar unzuläss
oderDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.ig. Konkret heißt es dort: „Die von Nutzern abgegebenen Bewertungen müssen sachlich gehalten sein und dürfen keine Schmähkrit
Originaltext von www.juragentur.deDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.ik enthalten.“
Durch den Zusatz „sachlich“ wird das Verbot der Schmähkritik nicht verschärft, entschied h
undDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.ierzu nun der BGH. Andernfalls wäre der Verweis auf die ohnehin bestehende rechtliche Grenze der Schmähkritik gar nicht nötig gewesen. Zudem müss
§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.e die eBay-Klausel im Zweifel so ausgelegt werden, dass sie der grundrechtlich verbürgten Mein
§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.ungsfreiheit des Bewertenden nicht von vornherein ein geringeres Gewicht beimisst als den Grundrechten des Ve
§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.rkäufers.
Die Grenze zur Schmähkritik ist mit dem Kommentar „Versandkosten Wucher!!“ aber nicht üb
§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.erschritten, so der BGH weiter. „Auch eine überzogene, ungerechte oder gar ausfällige Kritik macht eine Äußerung für sich genommen noch nicht
§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.zur Schmähung.“ Der Kommentar knüpfe inhaltlich an die Höhe der Versandkosten an. Dabei sei er „möglicherweise üb
§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.erzogen“, aber nicht diffamierend. „Die Zulässigkeit eines Werturteils hängt nicht davon ab, ob es mit einer Begründung versehen ist“,
§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion. stellten die Karlsruher Richter abschließend klar.
ENDE mwo/fle//mwo
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