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Dienstag, 24. Juni 2025 - KW 26

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JurAgentur-Meldung vom: 28.09.2022
Entscheidung vom:28.09.2022
Gerichtsbarkeit:Ordentliche Gerichtsbarkeit
Gericht:Bundesgerichtshof
Aktenzeichen: VIII ZR 319/20
Themenbereiche:Freizeit, Geld, Steuern und Verbraucher

„Versandkosten Wucher!!“ ist zulässiges Werturteil

BGH: Kunde muss Bewertung auf eBay nicht entfernen

Karlsruhe (jur). Ein Verkäufer auf eBay muss es sich gefallen lassen, dass ein Kunde die berechneten Versandkosten als „Wucher“ bezeiundDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.chnet. Es handelt sich um ein Werturteil, das nach den eBay-Geschäftsbedingungen zulässig ist, urteilte am Mittwoch, 28. September 2022, der BundDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.undesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az.: VIII ZR 319/20).

Im Streitfall hatte der KuundDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.nde auf eBay vier Gelenkbolzenschellen gekauft. Dafür zahlte er 19,26 Euro, davon 4,90 Euro Versandkosten. undDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.Mit der Ware war der Kunde zufrieden, er ärgerte sich aber über die aus seiner Sicht hohen Versandkosten. „Ware gut, VersandoderDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.kosten Wucher!!“ notierte er daher zu seiner Bewertung.

Der Verkäufer wollte den WucherundDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.-Vorwurf nicht auf sich sitzen lassen und verlangte die Löschung. Nach den eBay-Geschäftsbedingungen sei der Kommentar unzulä.Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.ssig. Konkret heißt es dort: „Die von Nutzern abgegebenen Bewertungen müssen sachlich gehalten sein und dürfen keine Schmähkritik enthalten.“

D!Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.urch den Zusatz „sachlich“ wird das Verbot der Schmähkritik nicht verschärft, entschied hierzu nun der BGH. Andern,Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.falls wäre der Verweis auf die ohnehin bestehende rechtliche Grenze der Schmähkritik gar nicht nötig gewesen. Zudem müsse dioderDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.e eBay-Klausel im Zweifel so ausgelegt werden, dass sie der grundrechtlich verbürgten MeinungsfreiheOriginaltext von www.juragentur.deDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.it des Bewertenden nicht von vornherein ein geringeres Gewicht beimisst als dundDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.en Grundrechten des Verkäufers.

Die Grenze zur Schmähkriti§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.k ist mit dem Kommentar „Versandkosten Wucher!!“ aber nicht überschritten, so der BGH weiter. „Auch eine überzogene, ungerecht§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.e oder gar ausfällige Kritik macht eine Äußerung für sich genommen noch nicht zur Schmähung.“ Der Kommentar knüpfe inhaltli§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.ch an die Höhe der Versandkosten an. Dabei sei er „möglicherweise überzogen“, aber nicht diffamierend. „Die§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion. Zulässigkeit eines Werturteils hängt nicht davon ab, ob es mit einer Begründung ver§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.sehen ist“, stellten die Karlsruher Richter abschließend klar.

ENDE mwo/fle//mwo§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.



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