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JurAgentur-Meldung vom: 28.09.2022
Entscheidung vom:28.09.2022
Gerichtsbarkeit:Ordentliche Gerichtsbarkeit
Gericht:Bundesgerichtshof
Aktenzeichen: VIII ZR 319/20
Themenbereiche:Freizeit, Geld, Steuern und Verbraucher

„Versandkosten Wucher!!“ ist zulässiges Werturteil

BGH: Kunde muss Bewertung auf eBay nicht entfernen

Karlsruhe (jur). Ein Verkäufer auf eBay muss es sich gefallen lassen, dass ein Kunde die berechneten VersundDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.andkosten als „Wucher“ bezeichnet. Es handelt sich um ein Werturteil, das nach den eBay-Geschäftsbedingungen zulässig ist, urtundDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.eilte am Mittwoch, 28. September 2022, der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az.: VIII ZR 319/20).

Im Streitfall hatte der Kunde aufundDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion. eBay vier Gelenkbolzenschellen gekauft. Dafür zahlte er 19,26 Euro, davon 4,90 undDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.Euro Versandkosten. Mit der Ware war der Kunde zufrieden, er ärgerte sich aber über die aus seiner Sicht hohen VersandkosoderDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.ten. „Ware gut, Versandkosten Wucher!!“ notierte er daher zu seiner Bewertung.

Der Verkäufer wollte den Wucher-Vorwurf nicht auf sich sitzen lasseundDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.n und verlangte die Löschung. Nach den eBay-Geschäftsbe.Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.dingungen sei der Kommentar unzulässig. Konkret heißt es dort: „Die von Nutzern abgegebenen Bewertungen müssen s!Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.achlich gehalten sein und dürfen keine Schmähkritik enthalten.“

Durch den Zusatz „sachlich,Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.“ wird das Verbot der Schmähkritik nicht verschärft, entschied hierzu nun der BGH. AndernfalloderDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.s wäre der Verweis auf die ohnehin bestehende rechtliche Grenze der Schmähkritik gar nicht nötig gewesen. ZOriginaltext von www.juragentur.deDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.udem müsse die eBay-Klausel im Zweifel so ausgelegt werden, dass sie der grundrechtlich veundDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.rbürgten Meinungsfreiheit des Bewertenden nicht von vornherein ein geringeres G§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.ewicht beimisst als den Grundrechten des Verkäufers.

Die Grenze zur Schmähkritik is§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.t mit dem Kommentar „Versandkosten Wucher!!“ aber nicht überschritten, so der BGH weiter. „Auch eine überzogene, ungerechte oder gar ausfä§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.llige Kritik macht eine Äußerung für sich genommen noch nicht zur Schmähung.“ Der Kommentar knüpfe inhaltlich an die Höhe der Versandkosten an. Dabe§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.i sei er „möglicherweise überzogen“, aber nicht diffamierend. „Die Zulässigkeit eines Wer§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.turteils hängt nicht davon ab, ob es mit einer Begründung versehen ist“, stellten die Karlsruher Richter abschließen§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.d klar.

ENDE mwo/fle//mwo§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.



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