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JurAgentur-Meldung vom: 11.10.2022
Entscheidung vom:11.10.2022
Gerichtsbarkeit:Europa- und Verfassungsgerichte
Gericht:Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
Aktenzeichen: 78630/12
Themenbereiche:Gesundheit und Soziales | Wirtschaft, Verwaltung und Politik

EGMR fordert gleiche Hinterbliebenenversorgung für Männer

Diskriminierung beeinträchtigt Familienleben und Frauenkarrieren

Straßburg (jur). Bei den Hinterbliebenenrenten dürfen Witwer nicht schlechter dasteundDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.hen als Witwen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in StraßburundDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.g verwarf am Dienstag, 11. Oktober 2022, eine Regelung in der Schweiz, wonach eine WitwerrenteundDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion. bei Volljährigkeit des jüngsten Kindes endet, eine Witwenrente dagegen nicht (Az.: 78630/12). Eine solche Regelung beeinträchtige nicht nur dundDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.as Familienleben der Männer, sondern auch die Karrierechancen für Frauen.

Damit gab der EGMR einem Vater aus dem Kanton Appenzell recht. Er hattoderDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.e seine Ehefrau durch einen Unfall verloren, als die beiden Kinder knapp zwei beziehungsweise vier Jahre alt waren. Danach erhielt er eine WitwerrundDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.ente. 2010 – der Mann war inzwischen 57 Jahre alt – wurd.Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.e die jüngere Tochter volljährig. Entsprechend den Schweizer Regelungen stellte die Versorgungsbehörde !Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.die Zahlung der Witwerrente ein.

Dies hielt der Mann für diskr,Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.iminierend und zog vor Gericht. Denn Frauen in einer vergleichbaren Situation würden ihre WoderDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.itwenrente weiter erhalten. Die Schweiz argumentierte, es sei immer noch gerechtfertigt, davon auszugehen, dass der Mann für den Lebensunterhalt seiOriginaltext von www.juragentur.deDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.ner Ehefrau sorgt, insbesondere dann, wenn sie Kinder hat. Daher seien undDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.die Frauen auf einen höheren Schutz angewiesen. Die§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion. unterschiedliche Behandlung beruhe daher nicht auf Geschlechterstereotypen, sondern schlicht auf der gesells§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.chaftlichen Realität.

Dem waren auch die Schweizer Gerichte gefolgt. Von Männern könne erwartet werden, dass sie spätestens ab der Volljährigkeit §Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.ihrer Kinder wieder arbeiten gehen, von Frauen dagegen nicht.

Demgegenüber wertete die Große Kammer des EG§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.MR die Ungleichbehandlung als unzulässige Diskriminierung. Zur Begründung verwiesen die Straßburger Richter auf§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion. den Zweck der Hinterbliebenenrente. Sie solle es dem überlebenden Elternteil ermöglichen, sich ausre§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.ichend um die Kinder zu kümmern.

Hier habe der Mann dies getan. Um sich ganz um di§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.e Kinder kümmern zu können, habe er nach dem Tod seiner Frau seine Stelle aufgegeben und dann 16 Jahre lan§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.g nicht gearbeitet. Deswegen und wegen seines Alters von dann 57 Jahren sei es für ihn sehr schwer gewesen, ei§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.ne Stelle zu finden. Das Auslaufen seiner Witwerre§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.nte habe ihn in eine schwierige finanzielle Lage gebracht.

Dies alles untersc§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.heide sich in nichts von der Situation einer Witwe mit Kindern. Die ungleiche Behandlung §Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.sei daher eine unzulässige Diskriminierung wegen des Geschlechts.

Die Gleichberechtigung der Geschlechter gehöre inzwischen zu den §Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.vorrangigen Zielen der Staaten in Europa. Bereits 1985 habe der Europarat entsprec§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.hende Beschlüsse zur Gleichbehandlung bei der sozialen Sicherung gefasst.

Die Schweiz§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion. habe nichts vorgetragen, was die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnte. Das Konzept des „männlichen Brotv§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.erdieners“ tauge dazu nicht. Die Schweizer Regelung trage vielmehr umgekehrt dazu bei§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion., solche Geschlechterstereotypen zu festigen. Dies erschwere Frauen die Karrierechancen und Männern ihr Familienleben.

Mit zwölf zu fünf Stimmen b§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.estätigte die Große Kammer des EGMR damit eine erstinstan§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.zliche Kammerentscheidung des EGMR vom 20. Oktober 2020 (ebenfalls Az.: 78630/12; JurAgentur-Meldung vom§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion. Entscheidungstag). Auch die Große Kammer sprach dem Vater daher eine Entschädig§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.ung von 5.000 Euro zu. Zudem muss die Schweiz ihm seine Verfahrenskosten von§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion. nunmehr 16.500 Euro ersetzen.

ENDE mwo/fle§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.



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