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JurAgentur-Meldung vom: 11.10.2022
Entscheidung vom:11.10.2022
Gerichtsbarkeit:Europa- und Verfassungsgerichte
Gericht:Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
Aktenzeichen: 78630/12
Themenbereiche:Gesundheit und Soziales | Wirtschaft, Verwaltung und Politik

EGMR fordert gleiche Hinterbliebenenversorgung für Männer

Diskriminierung beeinträchtigt Familienleben und Frauenkarrieren

Straßburg (jur). Bei den Hinterbliebenenrenten dürfen Witwer nicht schlechter dastehundDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.en als Witwen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg verwarf am DieundDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.nstag, 11. Oktober 2022, eine Regelung in der Schweiz, wonach eine Witwerrente bei VolljährigundDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.keit des jüngsten Kindes endet, eine Witwenrente dagegen nicht (Az.: undDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.78630/12). Eine solche Regelung beeinträchtige nicht nur das Familienleben der Männer, sondern auch die KaoderDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.rrierechancen für Frauen.

Damit gab der EGMR einem Vater aus dem Kanton AppundDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.enzell recht. Er hatte seine Ehefrau durch einen Unfall v.Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.erloren, als die beiden Kinder knapp zwei beziehungsweise vier Jahre alt w!Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.aren. Danach erhielt er eine Witwerrente. 2010 – der Mann war inzwischen 57 Jahre alt – wurde die jüngere Toch,Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.ter volljährig. Entsprechend den Schweizer Regelungen stellte die Versorgungsbehörde die Zahlung doderDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.er Witwerrente ein.

Dies hielt der Mann für diskriminierend und zog Originaltext von www.juragentur.deDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.vor Gericht. Denn Frauen in einer vergleichbaren Situation würden ihundDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.re Witwenrente weiter erhalten. Die Schweiz argumentierte, es sei immer noch gerec§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.htfertigt, davon auszugehen, dass der Mann für den Lebensunterhalt seiner Ehefrau sorgt, insbesondere dann, wenn sie Kinder §Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.hat. Daher seien die Frauen auf einen höheren Schu§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.tz angewiesen. Die unterschiedliche Behandlung beruhe daher nicht auf Geschlechterstereotypen, sondern schlicht auf der gesellschaft§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.lichen Realität.

Dem waren auch die Schweizer Gerichte gefolgt.§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion. Von Männern könne erwartet werden, dass sie spätestens ab der Volljährigkeit ihrer Kinder wieder arbeiten gehen, von Frauen dagege§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.n nicht.

Demgegenüber wertete die Große Kammer des EGMR die Ungleichbehandlung als unzulässige Diskriminierung. Zur Begrü§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.ndung verwiesen die Straßburger Richter auf den Zweck der Hinterbliebenenrente. Sie solle es dem überlebenden Elternteil ermöglichen, sich ausreichen§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.d um die Kinder zu kümmern.

Hier habe der Mann dies getan. Um sich ganz um die Kinder kümmern zu können, habe er n§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.ach dem Tod seiner Frau seine Stelle aufgegeben und dann 16 Jahre lang nicht gea§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.rbeitet. Deswegen und wegen seines Alters von dann 57 Jahren sei es für ihn sehr schwer gewesen, eine Stelle zu fin§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.den. Das Auslaufen seiner Witwerrente habe ihn in eine schwierige finanzielle Lage gebracht.

Dies alles unterscheide sich in nichts von der Situa§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.tion einer Witwe mit Kindern. Die ungleiche Behandlung sei daher eine unzulässige Diskriminierung wegen des Geschle§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.chts.

Die Gleichberechtigung der Geschlechter geh§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.öre inzwischen zu den vorrangigen Zielen der Staaten in Europa. Bereits 1985 habe der Europarat entsprechende Beschlüsse zur Gleichbeha§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.ndlung bei der sozialen Sicherung gefasst.

Die Schweiz habe nic§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.hts vorgetragen, was die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnte. Das Konzept des „männlichen Brotverdieners“ tau§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.ge dazu nicht. Die Schweizer Regelung trage vielmehr umgekehrt dazu bei, solche Geschlechterstereotypen zu festigen. Dies erschwere Frauen die Karrie§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.rechancen und Männern ihr Familienleben.

Mit zwölf zu fünf Stimmen bestätigte die Große §Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.Kammer des EGMR damit eine erstinstanzliche Kammerentscheidung des EGMR vom 20. Oktober 2020 (ebenfalls Az.: 78630/12; JurAgentur-Mel§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.dung vom Entscheidungstag). Auch die Große Kammer spra§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.ch dem Vater daher eine Entschädigung von 5.000 Euro zu. Zudem muss die Schweiz ihm seine Verfahrenskosten von nunmehr 16.500 Euro ersetzen.§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.

ENDE mwo/fle§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.



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