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JurAgentur-Meldung vom: 11.10.2022
Entscheidung vom:11.10.2022
Gerichtsbarkeit:Europa- und Verfassungsgerichte
Gericht:Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
Aktenzeichen: 78630/12
Themenbereiche:Gesundheit und Soziales | Wirtschaft, Verwaltung und Politik

EGMR fordert gleiche Hinterbliebenenversorgung für Männer

Diskriminierung beeinträchtigt Familienleben und Frauenkarrieren

Straßburg (jur). Bei den Hinterbliebenenrenten dürfen Witwer nicht sundDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.chlechter dastehen als Witwen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg verwarf am Dienstag, 11. Oktober 2022, eineundDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion. Regelung in der Schweiz, wonach eine Witwerrente bei Volljährigkeit des jüngsten Kindes endet, eine Witwenrente dagegen nicht (Az.: 78630/12). undDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.Eine solche Regelung beeinträchtige nicht nur das Familienleben der Männer, sondern auch die KarriereundDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.chancen für Frauen.

Damit gab der EGMR einem Vater aus dem Kanton Appenzell recht. EoderDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.r hatte seine Ehefrau durch einen Unfall verloren, als die beidenundDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion. Kinder knapp zwei beziehungsweise vier Jahre alt waren. Danach erhielt er eine Witwerrente. 2010 – der Mann war inzwischen 57 Jahre alt – wurd.Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.e die jüngere Tochter volljährig. Entsprechend den Schweizer Regelungen stell!Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.te die Versorgungsbehörde die Zahlung der Witwerrente ein.

Dies hielt der Mann für ,Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.diskriminierend und zog vor Gericht. Denn Frauen in eioderDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.ner vergleichbaren Situation würden ihre Witwenrente weiter erhalten. Die Schweiz argumentierte, es sei immer noch gerechtfertigt, davon aOriginaltext von www.juragentur.deDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.uszugehen, dass der Mann für den Lebensunterhalt seiner Ehefrau sorgt, insbesondere dann, wenn sie Kinder hat. Daher seien die Frauen auf einen höundDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.heren Schutz angewiesen. Die unterschiedliche Behandlung beruhe daher nicht auf Geschlechterstereotypen, s§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.ondern schlicht auf der gesellschaftlichen Realitä§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.t.

Dem waren auch die Schweizer Gerichte gefolgt. Von §Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.Männern könne erwartet werden, dass sie spätestens ab der Volljährigkeit ihrer Kinder wiede§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.r arbeiten gehen, von Frauen dagegen nicht.

Demgegenüber wertete die Groß§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.e Kammer des EGMR die Ungleichbehandlung als unzuläs§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.sige Diskriminierung. Zur Begründung verwiesen die S§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.traßburger Richter auf den Zweck der Hinterbliebenenrente. Sie solle es dem übe§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.rlebenden Elternteil ermöglichen, sich ausreichend um die Kinder zu kümmern.

Hier habe der Mann d§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.ies getan. Um sich ganz um die Kinder kümmern zu können, habe er nach §Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.dem Tod seiner Frau seine Stelle aufgegeben und dann§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion. 16 Jahre lang nicht gearbeitet. Deswegen und wegen seines Alters von dann 57 Jahren sei es für ihn sehr §Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.schwer gewesen, eine Stelle zu finden. Das Auslaufen seiner Witwerrente habe ihn in eine schwierige finanzielle Lage gebracht.

Dies all§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.es unterscheide sich in nichts von der Situation einer Witwe mit Kindern. Die ungleiche Behandlung sei daher eine unzulässige§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion. Diskriminierung wegen des Geschlechts.

Die Gleichberechtigung der Geschlechter gehöre i§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.nzwischen zu den vorrangigen Zielen der Staaten in §Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.Europa. Bereits 1985 habe der Europarat entsprechende Beschlüsse zur Gleichbehandlung bei der soziale§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.n Sicherung gefasst.

Die Schweiz habe nichts vorgetragen, was die ungle§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.iche Behandlung rechtfertigen könnte. Das Konzept des „männlichen Brotverdieners“ tauge dazu nicht. Die Schw§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.eizer Regelung trage vielmehr umgekehrt dazu bei, solche Geschlechterstereotypen §Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.zu festigen. Dies erschwere Frauen die Karrierechancen und Mä§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.nnern ihr Familienleben.

Mit zwölf zu fünf Stimmen bestätigte die Große Kammer des EGM§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.R damit eine erstinstanzliche Kammerentscheidung des EGMR vom 20. Oktober 2020 (ebenfalls A§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.z.: 78630/12; JurAgentur-Meldung vom Entscheidungstag). Auch die Große Kammer sprach dem Vater daher eine Entschädigung von 5.000 Euro zu. Z§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.udem muss die Schweiz ihm seine Verfahrenskosten von nunmehr 16.500 Euro§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion. ersetzen.

ENDE mwo/fle§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.



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