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JurAgentur-Meldung vom: 20.10.2022
Entscheidung vom:29.09.2022
Gerichtsbarkeit:Ordentliche Gerichtsbarkeit
Gericht:Oberlandesgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen: 3 Ss-OWi 1048/22
Themenbereiche:Freizeit, Geld, Steuern und Verbraucher

SUV-Fahren kein Grund für höheres Bußgeld im Straßenverkehr

OLG Frankfurt/Main: erhöhtes Verletzungsrisiko nicht aufgezeigt

Frankfurt/Main (jur). Fahrer eines dicken Autos dürfen wegen einer überfahrenen roten Ampel nicht mit einem extra dicken Bußgeld zur KasseundDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion. gebeten werden. Allein eine bei einem SUV-Pkw angenommene abstrakte Gefährdung oder „erhöhte“ Verletzungsgefahr kann ein höheres BußgundDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.eld nicht begründen, entschied das Oberlandesgericht (OLG) FundDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.rankfurt am Main in einem am Donnerstag, 20. Oktober 2022, bekanntgegebenen Beschluss (Az.: 3 Ss-OWi 1048undDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion./22). Allerdings blieb das OLG im Ergebnis bei dem erhöhten Bußgeld, da der Fahrer hinsichtlich von VerkehrsverstöoderDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.ßen eine „gravierende Vorbelastung“ aufwies.

Im konkreten Fall wurde ein SUV-Fahrer dabei erwischt, wie er eine roteundDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion. Ampel missachtete. Das Amtsgericht verhängte gegen ihn ein einmonatiges Fahrverbot sowie eine .Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.Geldbuße von 350 Euro. Der Bußgeldkatalog sieht für einen Rotlichtverstoß normalerweise ein Bußgeld von 200 Euro vor. Das erhöhte Bußgeld begründet!Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.e das Amtsgericht damit, dass die kastenförmige Bauweise und die erhöhte Frontpartie zu einem er,Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.höhten „Verletzungsrisiko für andere Verkehrsteilnehmer“ füoderDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.hrten. Wegen der abstrakten Gefährdung und der erhöhten VerletzOriginaltext von www.juragentur.deDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.ungsgefahr bei Fahrten mit dem SUV, sowie wegen früherer VerkehrsdeundDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.likte des Fahrers sei das Bußgeld gerechtfertigt.

Doch dieser Begründung erteilte das OLG mit Beschluss vom 29. September 2022 ein§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.e Absage. Die Annahme, dass von einem SUV eine erhöhte abstrakte Gefährdung und ein erhöhtes Verletzungsrisiko ausgehe, reiche§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion. nicht für die Verhängung eines erhöhten Bußgeldes. Weder sei der Fahrzeugtyp „trennscharf bestimmbar“, noch seien die „w§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.esentlichen gefährdungsrelevanten Charakteristika“ ausreichend ergründet worden, so das OLG. Die vom Amtsgericht ange§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.nommene erhöhte Verletzungsgefahr sei auch nicht „allgemeink§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.undig“.

Dennoch sei hier die verhängte Geldbuße im Ergebnis richtig. Der Bußgeldkatalog sehe im Normalfall bei einem Rotlichtversto§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.ß zwar eine Geldbuße von 200 Euro vor. Dies beziehe sich aber auf „§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.nicht vorgeahndete Betroffene“. Hier habe der SUV-Fahrer aber 13 Monate zuv§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.or bereits einen Rotlichtverstoß begangen. „Diese Vorahndung führt in der Gesamtschau des Einzelfalls dazu, dass ein deutliches Abweichen von dem i§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.m Katalog geregelten Normalfall festzustellen ist“, entschied das OLG.

ENDE fle/mwo§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.



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