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JurAgentur-Meldung vom: 20.10.2022
Entscheidung vom:29.09.2022
Gerichtsbarkeit:Ordentliche Gerichtsbarkeit
Gericht:Oberlandesgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen: 3 Ss-OWi 1048/22
Themenbereiche:Freizeit, Geld, Steuern und Verbraucher

SUV-Fahren kein Grund für höheres Bußgeld im Straßenverkehr

OLG Frankfurt/Main: erhöhtes Verletzungsrisiko nicht aufgezeigt

Frankfurt/Main (jur). Fahrer eines dicken Autos dürfen wegen einer überfahrenen roten Ampel nicht mit einem extra dicken Bußgeld zuundDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.r Kasse gebeten werden. Allein eine bei einem SUV-Pkw angenommundDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.ene abstrakte Gefährdung oder „erhöhte“ Verletzungsgefahr kann ein höheres Bußgeld nicht begründen, entschied undDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main in einem am Donnerstag, 20. Oktober 2022, bekanntgegebenen Beschluss (Az.: 3 Ss-OWi 1048/22).undDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion. Allerdings blieb das OLG im Ergebnis bei dem erhöhten Bußgeld, da der Fahrer hinsichtlich von Verkehrsverstößen eine „gravierendoderDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.e Vorbelastung“ aufwies.

Im konkreten Fall wurde ein SUV-undDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.Fahrer dabei erwischt, wie er eine rote Ampel missachtete. Das Amtsgerich.Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.t verhängte gegen ihn ein einmonatiges Fahrverbot sowie eine Geldbuße von 350 Euro. Der Bußgeldkatalog sieht für einen Rotlich!Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.tverstoß normalerweise ein Bußgeld von 200 Euro vor. Das erhöhte Bußgeld begründete das Amtsgericht damit, dass die kastenförmige Bauw,Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.eise und die erhöhte Frontpartie zu einem erhöhten „Verletzungsrisiko füoderDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.r andere Verkehrsteilnehmer“ führten. Wegen der abstrakten GefährdOriginaltext von www.juragentur.deDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.ung und der erhöhten Verletzungsgefahr bei Fahrten mit dem SUV, sowie wegen undDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.früherer Verkehrsdelikte des Fahrers sei das Bußgeld gerechtfertigt.

§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.
Doch dieser Begründung erteilte das OLG mit Beschluss vom 29. September 2022 eine Absage. Die An§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.nahme, dass von einem SUV eine erhöhte abstrakte Gefährdung und ein erhöhtes Verletzungsrisiko ausgehe, reiche nicht für die Verhängung eines §Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.erhöhten Bußgeldes. Weder sei der Fahrzeugtyp „trennscharf bestimmbar“, noch seien die „wesentlichen gefährdungsrelevanten Char§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.akteristika“ ausreichend ergründet worden, so das OLG. Die vom Amtsgericht angenommene erhöhte Verletzungsgefahr sei au§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.ch nicht „allgemeinkundig“.

Dennoch sei hier die v§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.erhängte Geldbuße im Ergebnis richtig. Der Bußgeldkatalog sehe i§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.m Normalfall bei einem Rotlichtverstoß zwar eine Geldbuße von 200 Eu§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.ro vor. Dies beziehe sich aber auf „nicht vorgeahndete Bet§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.roffene“. Hier habe der SUV-Fahrer aber 13 Monate zuvor bereits einen Rotlichtverstoß begangen. „Diese Vorahndung führt in der Gesamtschau des Einze§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.lfalls dazu, dass ein deutliches Abweichen von dem im Katalog geregelten Normalfall §Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.festzustellen ist“, entschied das OLG.

ENDE fle/mwo§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.



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