• Gerichtsentscheidungen in
    verständlicher Sprache
  • Interessante Meldungen
    tagesaktuell per E-Mail
  • Alle Gerichtszweige
  • Meldungsdatenbank im Internet
  • Terminvorschau und Lexikon

Dienstag, 18. August 2026 - KW 34

Kundenlogin

 
HIER REGISTRIERENZugangsdaten vergessen

JurAgentur

# Systemfehler Probeabo # Kostenloses Probeabo bitte per E-Mail bestellen # Mail an: abo@juragentur.de
zurückdrucken
JurAgentur-Meldung vom:19.10.2022
Entscheidung vom:18.10.2022
Gerichtsbarkeit:Ordentliche Gerichtsbarkeit
Gericht:Bundesgerichtshof
Aktenzeichen: 6 U 580/22
Themenbereiche:Freizeit, Geld, Steuern und Verbraucher | Vermischtes

8.850 Euro Strafe für Parken gegenüber Grundstückseinfahrt

OLG Dresden reduziert Vertragsstrafe für Nachbarn nur geringfügig

Dresden (jur). Parkt ein Nachbar ständig unberechtigt gegenüber einer Grundstückseinfahrt, kann dies teuer werden. DennundDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion. hat sich der Nachbar nicht an die in einem Vergleich vereinbarten kurzen Abstellzeiten seines Autos gehalten, muss er für jeden ParkverstundDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.oß die festgelegte Vertragsstrafe zahlen, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Dresden in einem undDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.am Donnerstag, 20. Oktober 2022, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 6 U 580/22). Im aktuellen Streit muss damit ein NachbaundDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.r nach einer Folge von Vertragsstrafen nun weitere 8.850 Euro zoderDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.ahlen.

Nach der Straßenverkehrsordnung ist das Parken gegenüber Grundstückseinfahrten verboten,undDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion. wenn die Fahrbahn zu schmal ist und der Grundstückseigentümer sonst nur mit großen Problemen ein- .Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.oder ausfahren kann. Ein normales Rangieren ist ihm aber durchaus zuzumuten.

Im Streitfall hatte ein Nachbar ständig gegen!Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.über der Grundstückseinfahrt einer engen Straße in Leipzig gepar,Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.kt. Der klagende Grundstückseigentümer konnte so kaum aus der Grundstückseinfahrt hinein- oder herausfahoderDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.ren. Es kam schließlich zu einem gerichtlichen Vergleich, nach dem sich der Nachbar dazu verpflichtete, sein Auto täglich nur bis zu füOriginaltext von www.juragentur.deDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.nfmal für höchstens zehn Minuten vor der Einfahrt abzustellen. Für Verstöße sollte er eine Vertragsstrafe von jeweils 150undDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion. Euro zahlen.

Doch der Nachbar stellte sein Auto weiterhin ständig für längere Zeit gegenüber §Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.der Grundstückseinfahrt ab. Weil der Grundstückseigentümer inzwischen verstorben war, machte nun seine Frau die Vert§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.ragsstrafe geltend. Zuvor hatte sie umfangreich die Zeiten des parkenden Nachbarn protokolliert.

So verurteilte das Landgericht Leipzig den Nachba§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.rn wegen 44 Verstößen zu einer Vertragsstrafe von 3.300 Euro. Es kamen weitere Verstöße und eine erneute Vertrag§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.sstrafe von rund 12.000 Euro hinzu.

Schließlich sollte der Nachbar nach einem Urteil des Landgerichts noch §Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.einmal wegen 67 Verstößen eine Vertragsstrafe von 10.050 Euro zahlen. Dagegen zog der Mann vor das OLG.

Dieses reduzierte mit U§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.rteil vom 18. Oktober 2022 die Strafe lediglich um 1.200 Eur§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.o auf insgesamt 8.850 Euro, da acht Verstöße nicht genau belegt waren. Sonst sei die Vertragsstrafe aber gerechtfertigt§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.. Warum der Nachbar immer wieder trotz der Strafen gegenüber der Grundstückseinfahrt parkte, blieb den§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion. Dresdener Richtern ein Rätsel.

ENDE fle/mwo§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.

Der volle Text ist nur eingeloggten Kunden zugänglich.
Testen Sie JurAgentur mit einem einmonatigen kostenlosen Probeabonnement:

Kostenloses Probeabonnement bestellen

© JurAgentur